Strafanzeige im NSA-Skandal

Langsam kommt ja etwas Schwung in die NSA-Affäre. In Deutschland hat heute nämlich der Bürgerrechtsverein Digitalcourage gemeinsam mit der Internationalen Liga für Menschenrechte und dem Chaos Computer Club eine Strafanzeige gegen die dortige Bundesregierung und Geheimdienstmitarbeiter erstattet.

In einer Pressemitteilung wird erklärt, dass sich diese Anzeige darüber hinaus auch gegen den Bundesnachrichtendienst und dessen Präsidenten, gegen den amtierenden Bundesinnenminister Thomas de Maizière, seinen Amtsvorgänger Hans-Peter Friedrich und deren Amtsvorgänger richtet.

An dieser Stelle sollten wir jedoch auch einmal einen genaueren Blick auf den aktuellen Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Thomas de Maizère, werfen:

Recht auf Information vs. Urheberrecht???

Von den Mainstream-Medien beinahe völlig unbeachtet versucht der deutsche Innenminister derzeit nämlich auch, die Gesetzgebung noch undurchsichtiger zu machen. Zu diesem Zwecke bedient sich Herr de Maizière dem Urheberrecht. Ja, Sie haben schon richtig gelesen! Im Detail geht es um die, vom Verfassungsgericht als rechtswidrig eingestufte, Prozenthürde (5%) bei der Europawahl.

Über das Internet-Portal „fragdenstaat.de“ verlangte ein Bürger vom Innenministerium (BMI) die Offenlegung der entsprechenden Dokumente. Das BMI folgte dem Ansuchen, stellte jedoch zeitgleich fest, dass dieses „interne Dokument“ nicht veröffentlicht werden dürfe. Die Stellungnahme wurde von den Betreibern des Internet-Portals allerdings trotzdem veröffentlicht. Daraufhin ließ die Behörde den Portalbetreiber, mit dem Hinweis gegen Urheberrechte verstoßen zu haben, abmahnen.

Hier sollte man vielleicht noch den Umstand erwähnen, dass im vergangenem Jahr eine Novellierung des zugrundeliegenden Wahlgesetzes beschlossen wurde. Dabei wurde die Hürde auch immerhin auf drei Prozent abgesenkt. Der schriftlichen Behörden-Stellungnahme kann man jedoch entnehmen, dass eine derartige Prozenthürde generell verfassungswidrig sei! Die Bundesregierung hat also per Gesetz lediglich eine weitere (wenn auch geringere) „Sperrklausel“ festgelegt, welche bereits von den eigenen Behördemitarbeitern als verfassungswidrig klassiert wurde. Auch das Internetportal „fragdenstaat.de“ sieht eben genau hier ein berechtigtes öffentliches Interesse an diesem Dokument und weigert sich deshalb weiterhin, den Zugang zu diesem „internen Dokument“ zu sperren.

Wie kann es eigentlich sein, dass ein Behörden-Dokument nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist oder dessen Veröffentlichung sogar gegen das Urheberrecht verstößt? Gerade wenn es um gesetzliche Regelungen des Staates geht, sollte doch eine größtmögliche Transparenz herrschen. Die Bürger bzw. die Öffentlichkeit hat doch gerade in diesem Bereich einen berechtigten Anspruch auf ausreichende Informationen!?

Der dafür zuständige Behördenchef ist Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Notizen am Rande, die uns schon wieder einmal in den „Sumpf der Elite-Netzwerker“ führen: Im Jahre 1989 absolvierte de Maizière das Young-Leader-Program des American Council on Germany. Dabei handelt es sich um ein Partnerprojekt der deutschen Denkfabrik Atlantik-Brücke und des American Council on Germany für aufstrebende politische und wirtschaftliche Führungskräfte. 1990 hatte er seinem Cousin Lothar de Maizière, dem ersten frei gewählten Ministerpräsidenten der DDR, nach der Volkskammerwahl empfohlen, Angela Merkel als Pressemitarbeiterin in sein Team aufzunehmen. (..ohne Kommentar..)

Generalbundesanwalt soll ermitteln…

Aber zurück zur eingebrachten Strafanzeige gegen die Bundesregierung in Deutschland. Mit dieser Anzeige soll nämlich erreicht werden, dass der Generalbundesanwalt (Harald Range) Ermittlungen in der Sache aufnimmt. Trotz beinahe täglich neuer Enthüllungen wurde bisher fast nichts dagegen unternommen, um die Überwachung durch ausländische Geheimdienste zu untersuchen bzw. zu bestrafen. Darüber hinaus fordern die Bürgerrechtsorganisationen, Edward Snowden als Zeugen persönlich vor Gericht zu vernehmen.

An dieser Stelle sollte auch noch erwähnt werden, dass die Strafanzeige parallel zu ähnlichen Anzeigen in Frankreich und Belgien erfolgte. Auch dort wurden die Anzeigen von der Internationalen Liga für Menschenrechte initiiert. Falls die Anzeigen in diesen Staaten abgewiesen werden, sollen sie in den einzelnen Ländern als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemeinsam zur Anzeige gebracht werden. Die weitere Entwicklung in dieser Sache bleibt also jedenfalls spannend. Leider wurde bisher in Österreich noch kein vergleichbar mutiger Schritt gesetzt…

weiterführende Links:
CCC – Chaos Computer Club
digitalcourage
Internationale Liga für Menschenrechte
Wikipedia: Thomas de Maizière
Frag den Staat: #Zensurheberrecht


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