Die Mächte im Hintergrund (Teil 1)

Schon oft haben wir uns an dieser Stelle gemeinsam darüber Gedanken gemacht, wer wohl diese Mächte sind, die im Hintergrund werken und die Fäden ziehen. Immer offensichtlicher wird für die Mehrheit der Menschen die Tatsache, dass es derartige Hintergrundmächte geben muss. Am Beispiel der völlig willenlosen und geistfreien Politik-Darsteller unserer Zeit lässt sich dieser Fakt wohl ohne Zweifel belegen. Es ist jedoch an der Zeit, dass wir diesen mächtigen Eliten endlich einmal konkrete Namen geben. Denn erst wenn man ein Problem benennen kann, kann man auch eine Lösung dafür finden. Starten wir hier deshalb also unsere gemeinsame Suche nach den „wahren Mächtigen“ auf dieser Welt.

Immer wieder werden wir uns hier in unregelmäßigen Abständen auf eine gemeinsame Spurensuche begeben. Dabei werden wir wahrscheinlich auch öfter mal eine „Reise in die Vergangenheit“ unternehmen müssen. Aber keine Sorge: Es wird jedenfalls immer eine durchaus spannende Reise sein. Darüber hinaus werden wir die Fakten, die wir im Laufe unserer „Zeitreisen“ vorfinden werden, kaum noch glauben können. Deshalb schon einmal vorab mit den Worten des irischen Schriftstellers George Bernard Shaw:

„Das einzige, was niemand glauben will, ist die Wahrheit.“

Kann ein Stuhl heilig sein?

Genau dieses „glauben wollen“ führt uns schon direkt in den ersten Teil unserer Spurensuche. Wenn wir uns einmal in einem Wörterbuch der alten lateinischen Sprache umsehen, so werden wir unter dem Begriff „accredo“ fündig, falls wir nach „glauben wollen“ suchen möchten. Davon leitet sich übrigens der Begriff „Akkreditierung“ in der Diplomatie ab. Haben Sie gewusst, dass beispielsweise der Bundespräsident der Republik Österreich einen ständigen Vertreter des „Heiligen Stuhles“ bei der Regierung akkreditiert? Moment einmal! Hoppla! Mit einem Satz ergeben sich gleich mehrere Fragen?

An dieser Stelle müssen wir nun wohl etwas weiter ausholen: Den „ständigen Vertreter des Heiligen Stuhles bei einer Regierung nennt man Apostolischer Nuntius. Dies könnte man ungefähr mit „päpstlicher Botschafter“ übersetzen. Diese Übersetzung ist jedoch äußerst irreführend, da es sich ja um den „ständigen Vertreter des Heiligen Stuhles“ handelt. Aber halt: Wie kann ein Stuhl denn heilig sein? Nun, schon wieder liefert uns die alte lateinische Sprache die Antwort auf diese Frage: Denn die Bezeichnung „Stuhl“ leitet sich von der sogenannten „cathedra“ (Sitz, Lehrstuhl) ab und ist seit der Antike das Symbol der Vollmacht eines öffentlichen Amtsträgers. Ja, richtig: Vollmacht! In der Antike waren diese „Vollmächtigen“ übrigens in den meisten Fällen Bischöfe. Deshalb finden wir im christlichen Kirchenbau oft einen herausgehobenen Platz beim Altar. Dabei handelt es sich eben um die „Kathedra“ des Bischofs, welche eben genau diese „Amtsvollmacht“ darstellen soll. Erst viele Jahrhunderte später hat sich die Bedeutung des „bischöflichen Stuhles“ auf den besonders bedeutsamen römischen Bischofsstuhl (Vatikan, Papst) fokussiert.

Das Völkerrecht

Als ich mich einmal etwas genauer mit dem Völkerrecht beschäftigte, gelangte ich zu folgender Information: Der Heilige Stuhl in Person des Papstes (!) ist völlig souverän und wird als ein originäres, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt angesehen. Ein Auszug aus Wikipedia besagt:

„Im Völkerrecht ist dies der derzeit einzige Fall, dass einer natürlichen Person in ihrer amtlichen Eigenschaft kraft ihres Amtes und auf Dauer dieses Amtes Völkerrechtssubjektivität zukommt…

Damit unterscheidet sich der Papst von einem gewöhnlichen Staatsoberhaupt, der für ein Völkerrechtssubjekt handelt, jedoch selbst kein Völkerrechtssubjekt ist…“

In diesem Zusammenhang kommt es also zu einer „doppelten“ Behandlung im Völkerrecht. Einmal als Staat mit dem Namen Vatikan und noch einmal als eigenes Völkerrechtssubjekt mit der Bezeichnung „Heiliger Stuhl“. Der Grund für diese Situation sei wohl darin zu suchen, dass mit dem sogenannten „Ende des Kirchenstaates“ der Heilige Stuhl nicht ohne diesen Status bleiben sollte. Dieser „Kirchenstaat“ erlebte eine durchaus wechselvolle Geschichte und bestand offiziell seit dem Jahr 756 bis zum 6. Oktober 1870 (!). Keineswegs endeten damit jedoch auch die Macht und der Einfluss des „Heiligen Stuhles“ auf der internationalen Weltbühne. Ganz im Gegenteil. Gut versteckt gab man diesem „Völkerrechtssubjekt“ eine Vielzahl an Sonderrechten. Bei den Vereinten Nationen ist der „Heilige Stuhl“ beispielsweise als permanenter Beobachter zugelassen und darf bei der Jahresvollversammlung in die Debatte eingreifen, ohne die Erlaubnis anderer Staaten abwarten zu müssen. Eine durchaus interessante Rechtsstellung – finden Sie nicht auch?

Aus der Summe der geschichtlichen Ereignisse und Wendungen ergibt sich auch der Fakt, dass der „Heilige Stuhl“ den ältesten „diplomatischen Dienst“ der Welt besitzt, welcher aktuell in rund 180 Ländern vertreten ist. Genau dieser Umstand führt uns wieder zurück zu unserem Ausgangspunkt: Der Apostolische Nuntius. Ich wiederhole meine Aussage von weiter oben: Der Apostolische Nuntius ist der ständige Vertreter des Heiligen Stuhles bei der Regierung eines Staates.

Der Wiener Kongress

Nach der Niederlage von Napoleon Bonaparte und seiner Abdankung am 6. April 1814 kam es zum sogenannten „Wiener Kongress“. Dieser Kongress in Wien fand vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 statt. Warum dauerte dieser „Wiener Kongress“ denn bloß so lange? Nun, innerhalb dieser diplomatischen „Beratungen“ in Wien wurde immerhin ganz Europa neu geordnet. So wurden zahlreiche Grenzen neu festgelegt und ganze Staaten neu erschaffen. Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen „Konstrukten“ (Staaten, Körperschaften, Städten usw.). Eine führende Rolle übernahmen damals Russland, England, Österreich, Preußen, Frankreich und vor allem der Vatikan (!). Was benötigt man für diplomatische Verhandlungen? Richtig: Diplomaten.

Seit dem „Wiener Kongress“ steht ein Apostolischer Nuntius deshalb auch im Range eines Botschafters. In der Diplomatie stritten sich die Staaten bekanntlich ja immer wieder darüber, wem der „erste Platz“ einzuräumen sei. Wieder einmal kam es zu einer Entscheidung in Wien: Im „Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen“ räumte man dem „Vertreter des Papstes“ eben dieses Vorrecht ein. Diese diplomatische „Führungsrolle“ übernimmt deshalb heute in vielen Staaten (auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz) der Apostolische Nuntius. Dieses „ranghöchste“ Mitglied in einem diplomatischen Corps bezeichnet man auch als „Doyen“ (franz.: Dekan, Ältester).

Aus „geschichtlichen Gründen“ finden wir also auch heute noch zahlreiche Sonderregelungen und –rechte für den „Heiligen Stuhl“ und seine „Vertreter“. Man könnte auch sagen für die römisch-katholische Kirche. Eine Trennung von „Kirche und Staat“ sei wichtig und richtig. Dies lernen wir meist schon in der Schule. Aber: Gibt es diese Trennung denn wirklich in der Realität? Sind denn heute diese „Sonderstellungen“ noch notwendig? Und falls ja, aus welchem Grund?

Ein Kirchenstaatsvertrag?

Haben Sie gewusst, dass es Verträge zwischen einem Staat und der römisch-katholischen Kirche gibt (Konkordate)? Vor allem die römisch-katholische Kirche genießt deshalb auch in der Republik Österreich eine Sonderstellung, die im Wesentlichen aus dem Mittelalter (!) herrührt. Ausgerechnet der Begründer des austrofaschistischen Ständestaates und ab 5. März 1933 diktatorisch regierende Bundeskanzler, Herr Engelbert Dollfuß, hat den aktuellen „Kirchenstaatsvertrag“ (Konkordat) mit dem Vatikan abgeschlossen. Dieser „Quasi-Staatsvertrag“ (Konkordat) genießt übrigens auch heute noch Verfassungsrang. Hier möchte ich nur einige Vorteile daraus aufzählen:

  • Die Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten erfolgt überwiegend aus Steuergeldern.
  • Die Religionslehrer an öffentlichen Schulen werden vom Staat bezahlt werden, allerdings unterstehen sie dem kirchlichen Dienstrecht.
  • Die Lehrinhalte des Religionsunterrichts unterstehen keiner staatlichen Kontrolle.
  • Kirchliche Fakultäten werden auch vom Staat bezahlt. Die Kontrolle erfolgt jedoch ausschließlich vom Vatikan.
  • Kirchliche Besitztümer sind vielfach von der Grundsteuer befreit.
  • Kirchliche Güter werden meist aus Mitteln der Allgemeinheit (Steuergeld) saniert (Bundesdenkmalamt).
  • Behördliche Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung gestellt (Kirchensteuer).
  • Der ORF muss per Vertrag ausführliche Religionssendungen ausstrahlen.

Der Staat im Staat…

Bereits vor sehr langer Zeit hat die Kirche also erfolgreich ein eigenes Rechtssystem auf der Welt etabliert (Kirchenrecht) und somit einen „Staat im Staat“ errichtet. So entzieht man sich international immer wieder erfolgreich jeglicher staatlichen Kontrolle. Auch demokratische Abläufe gelten deshalb für die Kirche nicht! Wie kann es beispielsweise sein, dass bei den jüngsten „Missbrauchsskandalen“ rund um die römisch-katholische Kirche niemals die Täter an die staatliche Justiz übergeben wurden? Es gilt hier eben ein eigenes Rechtssystem. Deshalb kann man auch ohne weiteres lediglich eine kircheneigene „Missbrauchskommission“ ins Leben rufen.

Wir haben nun also von einer Reihe merkwürdiger „Sonderstellungen“, „Völkerrechtsregelungen“ und „Privilegien“ gehört. Aus „geschichtlichen Gründen“ (so wird uns erzählt) gäbe es eben genau diese ganzen „Sonderrechte“ für die Kirche und deren Vertreter. Dies stimmt definitiv nicht! Vielmehr ist es Fakt, dass im Hintergrund ganz viel Macht auch heute noch gebündelt in der (römisch-katholischen) Kirche gebündelt wird. Es ist allerdings nur ein Beispiel dafür, wie die Öffentlichkeit in den letzten Jahrhunderten „geblendet“ und „für blöd verkauft“ wurde. Die traurige Nachricht lautet jedoch: „Dieser (teuflische) Plan funktioniert.“ Oder mit den Worten von Marie von Ebner-Eschenbach:

„Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.“

Es wurde mit Sicherheit eine Vielzahl von „verwirrenden“ Begrifflichkeiten erschaffen. Dies geschah jedoch bewusst und mit dem Plan, die Wahrnehmung der Menschen zu täuschen. Geändert hat sich in Wirklichkeit seit den Zeiten der Sklaverei nur sehr wenig. Auf keinen Fall haben sich jedoch die „Sklavenhalter“ geändert. Natürlich erzählt man uns diese Tatsache nicht freiwillig.

Ablaßhandel der Gegenwart

Der aktuelle Apostolische Nuntius der Republik Österreich ist übrigens Exzellenz Dr. Peter Stephan Zurbriggen. Bei der Recherche zu diesem Artikel bin ich auch auf die Homepage der „Nuntiatur in Österreich“ gestoßen (http://www.nuntiatur.at). Bereits auf der Startseite kann man sich davon überzeugen, dass man dort die Zusammenhänge sehr wohl und vor allem sehr gut versteht: Es wird dort nämlich auf die Website des „Heiligen Stuhles“ sowie auf die Website zum „Staat der Vatikanstadt“ verwiesen. Am Rande habe ich dabei auch den Hinweis zum „Heiligen Jahr“ (Jubiläum der Barmherzigkeit) entdeckt. Dieses „Heilige Jahr“ beginnt offensichtlich am 8. Dezember 2015 und wird am 20. November 2016 abgeschlossen. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang folgende Formulierung:

„Das Durchschreiten der Heiligen Pforte (Petersdom) ist ausschließlich mit einem Ticket möglich…

Verbunden mit Gebet, Beichte und Eucharistie können Gläubige dabei einen Ablaß erlangen!“

Quelle: http://www.nuntiatur.at/index.php?menuid=42&reporeid=124 (abgerufen am 29.09.2015)

Hier folgt dann auch noch eine ausführliche „Erklärung“ mit der Überschrift „Was ist der Ablaß? Hinweise zum Ablaß nach dem Katechismus.“. Man weißt also auch zum „Jubiläum der Barmherzigkeit in Rom (Heiliges Jahr) 2015 – 2016“ darauf hin, dass man sich per Ticket, welches zum Durchschreiten der Heiligen Pforte im Petersdom notwendig ist, einen Ablass erkaufen kann?

Es ist schon traurig wie wenig sich in den vergangenen Jahrhunderten wirklich verändert hat – oder?

Im ersten Teil unserer gemeinsamen Suche nach den „Mächten im Hintergrund“, welche die gesamte Menschheit seit vielen Jahrhunderten lenken, steuern und versklaven sind wir also bereits durchaus fündig geworden. Die römisch-katholische Kirche zählt – wie wir sehen konnten – definitiv zu diesen „Kräften“. Dabei haben wir (und das ist mir auch durchaus bewusst!) lediglich ansatzweise damit begonnen, an der Oberfläche zu kratzen. Man könnte sich bei der römisch-katholischen Kirche auch die „Finanz-Themen“ der vergangenen Jahre, die medialen Vorwürfe rund um die „rituellen Vorgänge“ zum Thema Kindesmissbrauch oder die mutmaßlichen Verstrickungen zum kriminellen Netzwerk der italienischen Mafia genauer ansehen. Wichtig ist jedoch, dass wir auf diese „Hintergrund-Macht“ überhaupt erst einmal aufmerksam geworden sind. Wer weiß – vielleicht werden wir uns ja mit diesen Themen künftig auch noch einmal im Detail auseinandersetzen?

Ich bin jedenfalls jetzt schon gespannt, welche „Hintergrund-Macht“ wir beim nächsten Mal gemeinsam enttarnen werden.

..to be continued..


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