Zahlen, Zahlen, Zahlen: 270.730 Erkrankte und 750 Todesfälle in Deutschland. 115.656 Erkrankte und rund 25.000 Todesfälle in Italien. Über 445.000 Erkrankte und 66.000 Todesfälle in der Europäischen Union. Weltweit laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) rund 10 Millionen Neuerkrankungen sowie 1,5 Millionen Todesfälle. Ja, außergewöhnliche Situationen erfordern in der Tat außergewöhnliche Maßnahmen. Seit rund zwei Wochen erleben wir in Österreich und hier ganz besonders bei uns in Tirol diese außergewöhnlichen Maßnahmen. Aber halt! Die oben genannten Zahlen haben wirklich überhaupt nichts mit diesen außergewöhnlichen Maßnahmen zu tun. Nix COVID-19. Nix Corona-Virus…
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#freiSEIN | Update 2019-07 | Wenn Eltern entscheiden, welche Werte sie ihren Kindern gerne vermitteln würden, gerät das vorherrschende System anscheinend in Panik. Wie können sich Eltern nur erlauben zu bestimmen, was den eigenen Kindern erlaubt oder verboten wird? Mein heutiger Beitrag mag ja durchaus „durchgeknallt“ rüberkommen. Fakt ist jedoch, dass ich von diesem System eigentlich täglich in noch größeres Staunen und Unverständnis gedrängt werde. Aber halt – die meisten Menschen werden jetzt sagen: Das ist halt nun einmal die Aufgabe des Staates. Der Staat schützt unsere Rechte und dazu gehören auch die Kinderrechte! Aha. Ist das so? Oder wie jetzt?
In diesen Tagen treffen sich wieder einmal führende Vertreter der Notenbanken mit Ökonomen und Topmanagern dieser Welt. Internationale Analysten richten ihre Blicke deshalb gespannt nach Jackson Hole, ein Tal im US-Bundesstaat Wyoming. Dort findet nämlich unter dem Motto „Die Förderung einer dynamischen Weltwirtschaft“ die alljährliche geldpolitische Konferenz der Federal Reserve Bank of Kansas statt. Nun lässt das ausgerufene Motto ja durchaus die Hoffnung auf eine positive Entwicklung der globalen Finanzmärkte erwarten. In der Tat findet jedoch das Treffen eher vor dem Hintergrund einer völlig kaputten Weltwirtschaft statt. Welche Optionen stehen noch zur Verfügung? Was wird kommen und was können WIR tun?
Die Streitkräfte von Syrien verteidigen das eigene Territorium, um die eingedrungenen Terroristen der Organisation „Islamischer Staat“ (IS oder Daesh) zu bekämpfen. Dieses Selbstverteidigungsrecht ist auch im sogenannten „Völkerrecht“ verankert. In Artikel 51 der UN-Charta finden wir das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“. Individuelle Selbstverteidigung ist hierbei das Recht jedes einzelnen Staates, sich gegen kriegerische Auseinandersetzungen zu wehren. Ob eine Bedrohung, ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt, wird nach Artikel 39 der UN-Charta durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen festgestellt…